Verbindliche Regelungen für die Teilnahme bei „Euer Verein gegen den BVB“ und die Austragung des Freundschaftsspiels gegen Borussia Dortmund
Grundsätzlich müssen an der Teilnahme bei „Euer Verein gegen den BVB“ interessierte Vereine folgende Bedingungenerfüllen:
- Teilnahmeberechtigt sind nur eingetragene Fußballvereine, deren erste Seniorenmannschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens in der Kreisklasse A und höchstens in der Regionalliga spielt. Vereine, die unterhalb Kreisklasse A spielen, können an der Aktion teilnehmen und Sachpreise gewinnen, nicht jedoch das Freundschaftsspiel gegen den BVB. Ausgenommen von der Teilnahme sind in jedem Fall Amateurmannschaften von Profivereinen. Die Anmeldung muss über ein Vorstandsmitglied des Vereins erfolgen.
- Vereine können bei der Teilnahme kooperieren (z. B. zwei auf einer Anlage spielende Vereine). Das muss jedoch bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
- Mit der Anmeldung ist die Mitgliederzahl des Vereins entsprechend der letzten Meldung an den Landessportbund verbindlich anzugeben.
- Die Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen.
- Der Rechtsweg ist bei der gesamten Aktion „Euer Verein gegen den BVB“ ausgeschlossen. Der bei der Aktion „Euer Verein gegen den BVB“ das Spiel gegen den BVB erzielende Amateurverein muss zur Austragung zudem folgende weitere Bedingungen erfüllen:
- Der Termin des Spiels wird nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mit Borussia Dortmund festgelegt.
- Das Spiel muss auf einem Rasenplatz ausgetragen werden, der vor dem Spiel vom BVB überprüft und freigegeben werden muss. Sollte die Rasenfläche nicht den Anforderungen des BVB entsprechen, muss eine alternative Fläche zur Verfügung gestellt werden.
- Zum Spiel müssen für die Westfalen AG und deren Partner bis zu 280 laufende Meter für Bandenwerbung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Kosten für Produktion, Montage und Demontage der Bandenwerbung trägt der jeweilige Werbung treibende.
- Der gewinnende Verein ist für das Spiel der verantwortliche Veranstalter mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
- Insbesondere hat der Verein Sicherheit und Ordnung vor, während und nach dem Spiel zu gewährleisten.
- Für die Spieler des BVB, deren Betreuer und Begleiter müssen Umkleidekabinen und Duschräume zur Verfügung stehen.
- Die angemessene Versorgung der BVB-Spieler mit Erfrischungsgetränken ist sicherzustellen.
- Ein Einspruch gegen die Trikotwerbung der BVB-Spieler ist ausgeschlossen. Die Westfalen AG erhält für sich und ihre Aktionspartner unentgeltlich bis zu 50 VIP-Karten sowie bis zu weitere 100 Eintrittskarten bester Kategorie für das Freundschaftsspiel gegen den BVB.
- Hinsichtlich ihrer Anzahl und ihrer Art unterliegen Promotion-Aktionen zum Spiel gegen den BVB keinerlei Beschränkungen soweit dem nicht geltendes Recht oder gesellschaftliche Konventionen entgegenstehen und diese mit dem BVB vorher abgestimmt sind.
- Die Branchenexklusivität der Aktionspartner von „Euer Verein gegen den BVB“ muss zu diesem Spiel gewährleistet sein. Banden- und sonstige Werbung konkurrierender Unternehmen und Marken muss ggf. für die Dauer des Spiel neutralisiert werden.
- Eine weitere Vermarktung des Spiels ist in enger Absprache mit der Westfalen AG und dem BVB möglich.
- Das Catering zum Spiel erfolgt in Absprache mit der Westfalen AG.
- Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen, die im Rahmen der Aktion entstehen und auf denen Mitglieder des Verein zu sehen sind, von Westfalen veröffentlicht werden dürfen.
- Mit der Anmeldung zu „Euer Verein gegen den BVB“ anerkennt der sich anmeldende Verein ausdrücklich diese Regelungen, für den Fall, dass dieser das Freundschaftsspiel gegen den BVB austrägt.
Im Gegenzug stehen dem gewinnenden Verein die Einnahmen aus dem Freundschaftsspiel gegen den BVB zu. Einnahmen aus einer eventuellen medialen Verwertung (z. B. aus Übertragungsrechten für Rundfunk- und Fernsehanstalten) werden zwischen dem Verein und Borussia Dortmund zu gleichen Teilen geteilt. Der ausrichtende Verein hat das Recht die Veranstaltung zu bewerben und dazu einmalig das Logo des BVB zu nutzen.